Private Krankenversicherung Lexikon
Wahlleistung
Generell gelten für alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen wie z.B. die Unterkunft und Verpflegung im
Nach Entscheidung der
Diese gesonderte Vereinbarung zur
Mehrbettzimmer
und die medizinische Versorgung durch den diensthabenden Arzt. Zusätzlich dazu bietet das Krankenhaus alsWahlleistung
die Möglichkeit die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch leitende Krankenhausärzte oder denChefarzt
an.Nach Entscheidung der
Wahlleistung
muss der Patient mit dem Krankenhaus dazu gesonderte Verträge abschließen, da diese Leistungen von den Krankenversicherungen nicht übernommen werden. Dabei spielt es aber auch eine Rolle, ob der Patient gesetzlich oder privat versichert sind. AlsPrivatpatient
wird man vorher über alle Entgelte und Inhalte derWahlleistung
informiert.Diese gesonderte Vereinbarung zur
Wahlleistung
mit dem Krankenhaus kann täglich und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Anschließend wird der Patient wieder imMehrbettzimmer
untergebracht und hat auch keine freieArztwahl
mehr.Privatpatienten
werden die zusätzlichen Kosten derWahlleistung
durch ihre Krankenversicherung ersetzt, wenn im Versicherungsvertrag ein entsprechender Versicherungsschutz enthalten ist.zurück

