Private Krankenversicherung Lexikon

Wahlleistungen

Wahlleistungen

treten häufig zusammen mit einem Krankenhausaufenthalt auf, womit spezielle Behandlungen bezeichnet werden. Diese Behandlungen stehen in der Regel nur

Privatpatienten

zur Verfügung. Will ein gesetzlich Versicherter von

Wahlleistungen

Gebrauch machen, benötigt er eine

Zusatzversicherung

, oder die dadurch entstandenen Mehrkosten müssen selber getragen werden.

Beispiele für

Wahlleistungen

sind z.B. die freie Zimmerwahl (1- oder 2-Bett) oder die freie

Arztwahl

(Recht auf

Chefarztbehandlung

). Diese

Wahlleistungen

sind bei Privatversicherten im Leistungsangebot enthalten, wobei gesetzlich Versicherten diese

Wahlleistungen

nicht zur Verfügung stehen. Kassenpatienten werden zweckmäßig untergebracht und vom jeweiligen diensthabenden Arzt behandelt.

Zum Teil werden die

Wahlleistungen

bei Beamten, Richtern und Soldaten, deren Ehepartner und Kinder über die Beihilfe abgedeckt. Hierbei wird ein Teil von der privaten Krankenversicherung und der andere Teil von der Beihilfe übernommen.


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