Private Krankenversicherung Lexikon
Wahlleistungen
Wahlleistungen
treten häufig zusammen mit einem Krankenhausaufenthalt auf, womit spezielle Behandlungen bezeichnet werden. Diese Behandlungen stehen in der Regel nurPrivatpatienten
zur Verfügung. Will ein gesetzlich Versicherter vonWahlleistungen
Gebrauch machen, benötigt er eineZusatzversicherung
, oder die dadurch entstandenen Mehrkosten müssen selber getragen werden.Beispiele für
Wahlleistungen
sind z.B. die freie Zimmerwahl (1- oder 2-Bett) oder die freieArztwahl
(Recht aufChefarztbehandlung
). DieseWahlleistungen
sind bei Privatversicherten im Leistungsangebot enthalten, wobei gesetzlich Versicherten dieseWahlleistungen
nicht zur Verfügung stehen. Kassenpatienten werden zweckmäßig untergebracht und vom jeweiligen diensthabenden Arzt behandelt.Zum Teil werden die
Wahlleistungen
bei Beamten, Richtern und Soldaten, deren Ehepartner und Kinder über die Beihilfe abgedeckt. Hierbei wird ein Teil von der privaten Krankenversicherung und der andere Teil von der Beihilfe übernommen.zurück