Private Krankenversicherung Lexikon
Wartezeiten
Wartezeiten
im Bereich der privaten Krankenversicherung bedeuten, dassVersicherungsleistungen
am Anfang des Versicherungszeitraums nicht komplett gewährt werden. So soll verhindert werden, dass die Versicherungsunternehmen schon zu Versicherungsbeginn mit Leistungen belastet werden, die bereits vorher aufgetreten sind. In dieser Phase derWartezeiten
werden ausschließlich Kosten im Falle eines Unfalls übernommen.Bei
Wartezeiten
unterscheidet man zwischen besonderenWartezeiten
, speziellenWartezeiten
und allgemeinenWartezeiten
. Die allgemeinenWartezeiten
betragen normalerweise 3 Monate und beziehen sich auf ambulante Behandlungen und auf Krankenhausaufenthalte. BesondereWartezeiten
dauern bis zu 8 Monate und beziehen sich auf Leistungen während der Schwangerschaft und auf zahnärztliche Behandlungen. Bei speziellenWartezeiten
handelt es sich meistens um Pflegeversicherungen, bei denen die Dauer derWartezeiten
meistens 3 Jahre beträgt.Wartezeiten
nicht nur mit Versicherungseintritt an, sondern treten auch bei Buchung von Mehrleistungen ein. Diese Maßnahme dient dem Schutz der privaten Krankenversicherungen, bezieht sich aber ausschließlich auf die zusätzlichen Leistungen, der bereits existierende Versicherungsschutz bleibt bestehen.zurück