Private Krankenversicherung Lexikon

Wartezeiten

Wartezeiten

im Bereich der privaten Krankenversicherung bedeuten, dass

Versicherungsleistungen

am Anfang des Versicherungszeitraums nicht komplett gewährt werden. So soll verhindert werden, dass die Versicherungsunternehmen schon zu Versicherungsbeginn mit Leistungen belastet werden, die bereits vorher aufgetreten sind. In dieser Phase der

Wartezeiten

werden ausschließlich Kosten im Falle eines Unfalls übernommen.

Bei

Wartezeiten

unterscheidet man zwischen besonderen

Wartezeiten

, speziellen

Wartezeiten

und allgemeinen

Wartezeiten

. Die allgemeinen

Wartezeiten

betragen normalerweise 3 Monate und beziehen sich auf ambulante Behandlungen und auf Krankenhausaufenthalte. Besondere

Wartezeiten

dauern bis zu 8 Monate und beziehen sich auf Leistungen während der Schwangerschaft und auf zahnärztliche Behandlungen. Bei speziellen

Wartezeiten

handelt es sich meistens um Pflegeversicherungen, bei denen die Dauer der

Wartezeiten

meistens 3 Jahre beträgt.
Bei der privaten Krankenversicherung fallen

Wartezeiten

nicht nur mit Versicherungseintritt an, sondern treten auch bei Buchung von Mehrleistungen ein. Diese Maßnahme dient dem Schutz der privaten Krankenversicherungen, bezieht sich aber ausschließlich auf die zusätzlichen Leistungen, der bereits existierende Versicherungsschutz bleibt bestehen.


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