Private Krankenversicherung Lexikon

Wohnraumanpassung

Viele ältere Menschen, Behinderte und pflegebedürftige Personen leben in einer Wohnung, die kaum behindertengerecht ist. Kleinste Veränderungen in den eigenen vier Wänden reichen jedoch aus, um ihnen das Leben im Alltag zu erleichtern. Mit einer

Wohnraumanpassung

durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann eine Wohnung oder ein Haus entsprechend umgestaltet werden.  

Die Dusche im Bad, ein rutschiger Boden oder Treppen vor dem Haus ohne Geländer sind kleine Mängel, die für viele jedoch das Leben erschweren. Bei all diesen Mängeln kann eine

Wohnraumanpassung

helfen, die Lebensqualität zu steigern. Pflegebedürftige, die aus der Pflegeversicherung Leistungen erhalten, können Zuschüsse bei den Pflegekassen beantragen. Selbst Pflegebedürftige, die im

Pflegegrad

1 eingestuft sind, können einen Zuschuss zur

Wohnraumanpassung

erhalten. Neben dem Zuschuss der

Pflegekasse

gibt es aber auch unterschiedliche Baudarlehen, die beantragt werden können. Von einer

Wohnraumanpassung

profitieren jedoch nicht nur die Bewohner selbst, auch für die Pflegepersonen ist solch eine

Wohnraumanpassung

eine enorme Arbeitserleichterung.

Pflegebedürftige mit einem

Pflegegrad

von 1 bis 5 können einen Zuschuss bei der

Pflegekasse

beantragen. Solch einen Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen kann bis zu 4.000 Euro betragen. Doch nicht nur der Umbau einer Wohnung oder eines Hauses kann gefördert werden. Unter bestimmten

Voraussetzungen

kann auch ein Umzug eine

Wohnraumanpassung

darstellen. Hierbei gelten die gleichen

Voraussetzungen

wie bei den anderen Maßnahmen. Wenn durch den Umzug die Pflege erleichtert wird, stehen die Chancen gut, einen Zuschuss von der

Pflegekasse

zu erhalten. Ein gutes Beispiel ist hier ein Umzug von einer oberen Etage ins Erdgeschoss. Wer einen Zuschuss zu irgendwelchen Umbaumaßnahmen erhalten will, muss jedoch einen anerkannten

Pflegegrad

nachweisen.


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