Private Krankenversicherung Lexikon

Zahnärztekammer

Die

Zahnärztekammer

ist als Körperschaft des Öffentlichen Rechts organisiert und ist die zahnärztliche Selbstverwaltung der Zahnärzte, es sind berufsständische Körperschaften. Die

Zahnärztekammer

nimmt auf landesrechtlicher Grundlage übertragene Aufgaben der

Aufsichtsbehörden

anstelle von staatlichen Behörden wahr. Dabei übt der Staat die Rechtsaufsicht aus aber nicht die Fachaufsicht.

In den Bundesländern existiert jeweils eine

Zahnärztekammer

, darüber hinaus besteht die Bundeszahnärztekammer e.V.  als Arbeitsgemeinschaft der Deutschen

Zahnärztekammer

. Alle Zahnärzte in Deutschland sind Mitglieder der

Zahnärztekammer

, allerdings kann die Mitgliedschaft unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Bestimmungen ruhen, z.B. bei Rentnern oder wenn die zahnärztlichen Tätigkeit aktuell nicht ausgeübt wird.

Innerhalb der einzelnen Bundesländer ist der Kammerbeitrag unterschiedlich, je nach Tätigkeit kann er bis zu 160 Euro monatlich betragen. Dafür bietet die

Zahnärztekammer

Fortbildungsangebote für die Mitglieder und deren Mitarbeiter an. Die

Zahnärztekammer

organisiert die Ausbildung der ZFA, der zahnmedizinischen Fachangestellten (Zahnarzthelferin). Außerdem gibt die

Zahnärztekammer

eine Mitgliederzeitschrift heraus und sorgt für die berufsständische Altersversorgung durch Versorgungswerke.


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