Private Krankenversicherung Lexikon

Zuzahlung zu Arzneimitteln

In einer privaten Krankenversicherung muss man anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Zuzahlung zu den Medikamenten leisten. Hier werden alle medizinisch notwendigen Medikamente zu 100 Prozent von der Krankenkasse bezahlt. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die

Zuzahlung zu Arzneimitteln

gesetzlich geregelt und beträgt meist eine Pauschale von 5 Euro.

Da die finanzielle Belastung für die Versicherten in einem erträglichen Rahmen bleiben soll, muss man pro verordnetem Medikament grundsätzlich nie mehr als 10 Euro zuzahlen. Der Mindestbetrag der

Zuzahlung zu Arzneimitteln

beträgt 5 Euro, kostet das betreffende Medikament weniger, ist es vom Patienten komplett selbst zu bezahlen. Selbstverständlich muss niemand für ein

Arzneimittel

mehr zuzahlen, als dieses kostet. Hier ein paar Beispiele:

Medikamentenkosten 8 Euro - Patientenzuzahlung 5 Euro
Medikamentenkosten 10 Euro - Patientenzuzahlung 5 Euro
Medikamentenkosten 75 Euro - Patientenzuzahlung 7,50 Euro
Medikamentenkosten 300 Euro - Patientenzuzahlung 10 Euro
Medikamentenkosten 3,50 Euro - Patientenzuzahlung 3,50 Euro

Unter bestimmten

Voraussetzungen

kann man sich auf

Antrag

ganz oder teilweise von der

Zuzahlung zu Arzneimitteln

befreien lassen. Die gesamte finanzielle Belastung für notwendige

Arzneimittel

sowie für Heil- und

Hilfsmittel

darf 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens des Patienten nicht überschreiten. Bei anerkannten chronisch Kranken ist diese Belastungsgrenze bereits bei 1 Prozent des Jahreseinkommens erreicht.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der

Zuzahlung zu Arzneimitteln

befreit. Unterm Strich bezahlt man also für Medikamente in einer Privaten Krankenversicherung weniger, da hierzu keine Kosten auftreten. Zudem kann man auch noch frei zwischen den Medikamenten wählen, bekommt also unter Umständen bessere Medikamente, die eventuell schneller helfen.


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