Private Krankenversicherung Lexikon
Zuzahlung zu Arzneimitteln
In einer privaten Krankenversicherung muss man anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Zuzahlung zu den Medikamenten leisten. Hier werden alle medizinisch notwendigen Medikamente zu 100 Prozent von der Krankenkasse bezahlt. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die
Da die finanzielle Belastung für die Versicherten in einem erträglichen Rahmen bleiben soll, muss man pro verordnetem Medikament grundsätzlich nie mehr als 10 Euro zuzahlen. Der Mindestbetrag der
Medikamentenkosten 8 Euro - Patientenzuzahlung 5 Euro
Medikamentenkosten 10 Euro - Patientenzuzahlung 5 Euro
Medikamentenkosten 75 Euro - Patientenzuzahlung 7,50 Euro
Medikamentenkosten 300 Euro - Patientenzuzahlung 10 Euro
Medikamentenkosten 3,50 Euro - Patientenzuzahlung 3,50 Euro
Unter bestimmten
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der
Zuzahlung zu Arzneimitteln
gesetzlich geregelt und beträgt meist eine Pauschale von 5 Euro.Da die finanzielle Belastung für die Versicherten in einem erträglichen Rahmen bleiben soll, muss man pro verordnetem Medikament grundsätzlich nie mehr als 10 Euro zuzahlen. Der Mindestbetrag der
Zuzahlung zu Arzneimitteln
beträgt 5 Euro, kostet das betreffende Medikament weniger, ist es vom Patienten komplett selbst zu bezahlen. Selbstverständlich muss niemand für einArzneimittel
mehr zuzahlen, als dieses kostet. Hier ein paar Beispiele:Medikamentenkosten 8 Euro - Patientenzuzahlung 5 Euro
Medikamentenkosten 10 Euro - Patientenzuzahlung 5 Euro
Medikamentenkosten 75 Euro - Patientenzuzahlung 7,50 Euro
Medikamentenkosten 300 Euro - Patientenzuzahlung 10 Euro
Medikamentenkosten 3,50 Euro - Patientenzuzahlung 3,50 Euro
Unter bestimmten
Voraussetzungen
kann man sich aufAntrag
ganz oder teilweise von derZuzahlung zu Arzneimitteln
befreien lassen. Die gesamte finanzielle Belastung für notwendigeArzneimittel
sowie für Heil- undHilfsmittel
darf 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens des Patienten nicht überschreiten. Bei anerkannten chronisch Kranken ist diese Belastungsgrenze bereits bei 1 Prozent des Jahreseinkommens erreicht.Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der
Zuzahlung zu Arzneimitteln
befreit. Unterm Strich bezahlt man also für Medikamente in einer Privaten Krankenversicherung weniger, da hierzu keine Kosten auftreten. Zudem kann man auch noch frei zwischen den Medikamenten wählen, bekommt also unter Umständen bessere Medikamente, die eventuell schneller helfen.zurück