Private Krankenversicherung Lexikon
Zuzahlungsbefreiung
Nachdem gesetzlich Krankenversicherte unterschiedliche
Die
Die
Zuzahlungen
für Heil-, Hilfs- undArzneimittel
sowie für Kuren und Krankenhausaufenthalte leisten müssen, gibt es dieZuzahlungsbefreiung
für finanziell überforderte Versicherte. DieZuzahlungsbefreiung
ist an die Höhe einer bestimmtenBelastungsgrenze
gekoppelt. Wird diese innerhalb eines Jahres erreicht, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung zurZuzahlungsbefreiung
aus, dadurch ist für den Rest des Jahres keine Zuzahlung mehr zu leisten.Die
Belastungsgrenze
für dieZuzahlungsbefreiung
beträgt 2% der Bruttoeinnahmen eines Jahres, die zum Lebensunterhalt benötigt werden. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt dieBelastungsgrenze
1% der Bruttoeinnahmen eines Jahres zum Lebensunterhalt für dieZuzahlungsbefreiung
. Zu den Bruttoeinnahmen zählen sowohl die jeweiligen Einnahmen des Versicherten, als auch die Einnahmen anderer lebender Personen im gemeinsamen Haushalt. Dies sind in der Regel der Ehegatte und familienversicherte Kinder. Sind die Kinder als Auszubildende oder Studenten selber versichert, wird das Bruttoeinkommen nicht berücksichtigt.Die
Zuzahlungsbefreiung
gilt auch für die Bezieher von Bürgergeld, hier ist die Höhe derZuzahlungen
auf 103,68 Euro pro Jahr begrenzt, bzw. 50% dieses Betrages bei chronisch Kranken. Dieser Mindestbetrag richtet sich nach dem Eckregelsatz der Sozialhilfe, aktuell sind das 432 Euro.zurück

