Informationen zur Betrieblichen Altersvorsorge

Seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung (Umwandlung von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersversorgung) bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze(West) in der Rentenversicherung.
Die Form der betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitgeber unter den externen Finanzierungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung frei wählen.

Bei der Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung können 8% der RV-BBG/West ( Stand 2024: 7550 € ) steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttolohn in eine betriebliche Altersvorsorge abgeführt werden.

Im Jahr 2024 sind es 604,00 € ( 8% BBG ).
Unser Rechner begrenzt den Wert automatisch auf dieses Maximum.

Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei
Wikipedia finden oder in unserem Lexikon