Informationen zur Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung dient arbeitslosen Personen während der Arbeitssuche zur Sicherung
eines Einkommens.
In der Arbeitslosenversicherung gilt eine Versicherungspflicht für alle Beschäftigten, von der lediglich Selbstständige und außerhalb der EU beschäftigte Arbeitnehmer ausgenommen werden können.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, deren Höhe 2,60 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts des
Beschäftigten beträgt, werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen (jeweils 1,30 % getragen.

Falls ein Versicherungsfall bzw. Arbeitslosigkeit eintritt, erbringt die Bundesagentur für Arbeit
Entgeltersatzleistungen und fördert die arbeitslose Personen durch Beratung und Vermittlung.

Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei Wikipedia finden oder in unserem Lexikon