Vorzeitigem Studienabschluss

Wer seine Ausbildung bis spätestens zum 31.12.2012 vorzeitig mit Erfolg abgeschlossen hat, erhält einen Teilerlass des Staatsdarlehens.

Dieser beträgt 1.025 EURO, wenn die Ausbildung mindestens zwei Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen wurde. Er erhöht sich auf 2.560 EURO, wenn die Ausbildung mindestens vier Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen worden ist.

Regelung entfällt ersatzlos ab dem 01.01.2013