Überdurchschnittlicher Studienerfolg

Wer mit einem bis spätestens zum 31.12.2012 abgeschlossenen Studium nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu den 30% der Leistungsbesten eines Kalenderjahres gehört, dem werden 25% des Staatsdarlehens erlassen, wenn die Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer abgeschlossen wurde.

Liegt der Abschluss innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, werden 20% des Darlehensbetrages erlassen, bei einem Ausbildungsende innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer 15%.

Regelung entfällt ersatzlos ab dem 01.01.2013