Seit dem 01.01.2015 hat sich der Beitragssatz für die Krankenversicherung auf 14,6% des Bruttolohnes geändert. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (7,3%) getragen.
Der bisherige zusätzliche Eigenanteil des Arbeitnehmers wird seitdem von den einzelnen Krankenkassen selbst festgelegt.
Als einen weiteren Service von uns, haben wir die 20 mitgliederstärksten Krankenkassen mit Ihren Zusatzbeiträgen zur Auswahl gestellt. Sollten Sie die Höhe Ihres zukünftigen Zusatzbeitrages nicht im Kopf haben, wählen Sie (falls vorhanden) die Krankenkasse aus, bei der Sie versichert sind.
Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei
Wikipedia
finden oder beim
Bundesministerium für Gesundheit