Geben Sie bitte an, ob auf Ihrer Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist.
Bei diesen Arbeitnehmern greift ein erhöhter Leistungssatz bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes von 67%.
Für alle übrigen Arbeitnehmer ist ein Leistungssatz von 60% maßgebend.