Geben Sie bitte an, ob auf Ihrer Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist.

Bei diesen Arbeitnehmern greift ein erhöhter Leistungssatz bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes von 67%. Für alle übrigen Arbeitnehmer ist ein Leistungssatz von 60% maßgebend.