Informationen zur Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt ab dem 01.01.2024 3,40 % (4,00 % für Kinderlose) vom beitragspflichtigen Einkommen bis zur Bemessungsgrenze (2024: 5.175,00 Euro monatlich).

Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer - mit Ausnahme der Beschäftigten in Sachsen - bisher je zur Hälfte (jeweils 1,700 %).
Am Zuschlag von 0,60 Prozentpunkten für Kinderlose werden die Arbeitgeber nicht beteiligt.

Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei Wikipedia finden oder in unserem Lexikon