Informationen zur Privaten Krankenversicherung
Solange die Leistungen der Privaten Krankenversicherung den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung
entsprechen, kann der Arbeitgeberzuschuss bis zu 50% der Kosten betragen. Für die Höhe des Zuschusses ist die Höhe
des Gehalts bzw. die Beitragsbemessungsgrenze (5.175,00 Euro in 2024) entscheidend. Der maximale Arbeitgeberzuschuss
beträgt 7,3 % der Beitragsbemessungsgrenze der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrag, was aktuell einem Betrag von 421,76 Euro entspricht. Sollte der gesamte
Versicherungsbeitrag monatlich eine Höhe von 843,53 Euro überschreiten, so müssen die Mehrkosten von dem Arbeitnehmer getragen werden. Bei einer geringeren Summe teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Betrag zu
gleichen Teilen, solange es sich bei der Privaten Krankenversicherung, wie oben erwähnt, um eine Vollversicherung
handelt.