Die Art der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer ist dabei im wesentliche bestimmt durch die Steuerklassen,
die für jeden Arbeitnehmer in der Lohnsteuerkarte festgelegt werden.
Hierbei gibt es 6 Klassen für die im Groben folgende Festlegungen gelten:
Steuerklasse I: Ledige oder Allein-Lebende ohne Kinder
Steuerklasse II: Ledige oder Allein-Lebende mit Kindern
Steuerklasse III: Verheirateter Alleinverdiener
Steuerklasse IV: Verheirateter Doppelverdiener
Steuerklasse V: Verheirateter mit Nebenverdienst
Steuerklasse VI: Nebenverdienst eines bereits anderweitig angestellten Arbeitnehmers.
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