Arbeitslosengeld
Manchmal kann eine Arbeitslosigkeit schneller eintreten, als man denkt. Denn egal, wie gut ein Arbeitnehmer seinen Job macht, es besteht immer die Gefahr, den Job auch unverschuldet - etwa aufgrund schlechter Auftragslage - zu verlieren. Wer von einer Arbeitslosigkeit betroffen ist, kann die finanzielle Durststrecke mit Hilfe von Arbeitslosengeld überbrücken. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen sowie weitere Infos zur Berechnung des Arbeitslosengeldes, lesen Sie unten.
Mit unserem Arbeitslosengeld Rechner können Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch ermitteln.
Arbeitslosengeld und Bürgergeld
In Deutschland wird zwischen Arbeitslosengeld (ALG) und Bürgergeld unterschieden. Das Arbeitslosengeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, finanziert aus den Zahlungen zur Arbeitslosenversicherung. Das Bürgergeld ist dagegen eine staatliche Grundsicherung, die das Existenzminimum sicherstellen soll.
Anspruch
Wer erhält Arbeitslosengeld? Bei der Überbrückung der Arbeitslosigkeit gibt es finanzielle Hilfe, die man sich vorher selbst erwirtschaftet hat. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat daher jeder Mensch, der über einen bestimmten Zeitraum gearbeitet und in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. D.h. es muss eine Anwartschaftszeit erfüllt sein, indem er in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
Höhe
Für die Zahlungen des Arbeitslosengeldes sind keine fixen Beiträge festgelegt worden. Die Höhe der Summe,
die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit gezahlt wird, richtet sich nach dem bisherigen Verdienst des Betroffenen.
Auch Kinder sowie die Steuerklasse spielen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes eine Rolle.
Grundsätzlich gilt: Empfängern von ALG 1 stehen 60 % bzw. 67 % (mit Kind) ihres letzten Nettogehalts zu. Zudem sind
sie während des Leistungsbezuges kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert.
Dauer
Der gesetzliche Anspruch auf das Arbeitslosengeld ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.
Wie lange die Zahlung des Arbeitslosengeldes erfolgt, hängt vom Alter sowie von der Dauer des
versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ab. Danach erfolgt der Übergang zum Bürgergeld.
Wichtig: Wer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchte, muss sich unverzüglich und
persönlich bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend melden! Wer sich nicht rechtzeitig meldet,
muss im schlimmsten Fall eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen!