Arbeitstagerechner

Sicherlich wissen Sie, wie viele Kalendertage das Jahr hat. Aber wissen Sie auch, an wie vielen Tagen Sie dieses Jahr insgesamt arbeiten müssen? Die Antwort auf diese Frage liefert Ihnen der Arbeitstagerechner von Nettolohn.de - schnell und ohne viel selber zu rechnen. Denn spätestens für Ihre jährliche Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt müssen Sie die exakte Anzahl der Arbeitstage kennen. Darüber hinaus erläutern wir in unserem Ratgebertext, welche Rolle die Berechnung der Arbeitstage für Ihren Urlaub spielt.

Arbeitstage pro Kalenderjahr berechnen - So funktioniert’s

Für die Berechnung Ihrer Arbeitstage pro Kalenderjahr sind folgende Angaben wichtig:

  • der Zeitraum für die zu berechnenden Arbeitstage
  • die jeweiligen Arbeitstage pro Woche
  • das Bundesland, da die gesetzlichen Feiertage von Land zu Land unterschiedlich sind

Mit dem Arbeitstagerechner können Sie schnell die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage zwischen zwei Daten ermitteln. Dies ist vor allem dann sehr hilfreich, wenn im Arbeitsalltag bestimmte Termine oder Deadlines eingehalten werden müssen. Wenn zum Bsp. die Abgabefrist für ein neues Projekt immer näher rückt, kann die Berechnung der tatsächlichen Arbeitstage eine große Planungshilfe sein.

Berechnung von Urlaub

Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle antreten oder von Voll- auf Teilzeit wechseln wollen, wissen Sie auch, dass Sie immer ein Recht auf Urlaub haben. Doch nicht jeder Arbeitnehmer weiß, wie viel Urlaub ihm wirklich zusteht - vor allem dann nicht, wenn sich zum Bsp. die Arbeitszeit mitten im Jahr ändert. Laut Bundesurlaubsgesetzes § 3 BUrlG verteilt sich der gesetzliche Jahresurlaub auf mind. 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Dabei wird nicht zwischen Voll- und Teilzeit unterschieden, doch in vielen Betrieben kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs für die Teilzeitkräfte. Wenn Sie weniger als fünf oder sechs Tage pro Woche arbeiten, muss Ihr Urlaubsanspruch entsprechend angepasst werden. Maßgeblich sind hier die nominale Zahl der Urlaubstage sowie die tatsächlichen Arbeitstage pro Woche. Wie viel Urlaubstage einem Arbeitnehmer zustehen, der in Teilzeit arbeitet, kann mit folgender Formel berechnet werden:

Urlaubsanspruch in Teilzeit =
Urlaubstage in Vollzeit x Arbeitstage in Teilzeit pro Woche / Arbeitstage in Vollzeit pro Woche

Übrigens: Der "Arbeitstag" - so meint man oft irrtümlich - wäre dasselbe wie der "Werktag". In den meisten Berufen wird in der Regel von Montag bis Freitag gearbeitet, deshalb vergessen viele, den Samstag als Werktag zu zählen. Doch genau das bestätigen immer mehr Gerichte.

Arbeitstage wichtig für Steuer und Finanzamt

Der Weg zur Arbeit wird immer teuer. Die sogennante Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt) birgt Ausgleich für die hohen Kosten der Arbeitnehmer, die arbeitstäglich auf den Pkw oder öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen müssen. Sie können in Ihrer Steuererklärung für Fahrten zur Arbeit grundsätzlich 0,30 EUR pro Arbeitstag und Kilometer ansetzen. Außerdem kann die Pendlerpauschale unabhängig von dem genutzten Verkehrsmittel angesetzt werden. Für die Berechnung sind neben der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, die kürzeste Fahrtstrecke sowie die Anzahl der Arbeitstage maßgebend. Deshalb ist es für Berufstätige wichtig, ihre Arbeitstage auszurechnen.

Eine Berücksichtigung der Arbeitstage ist darüber hinaus auch für die Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Zeitlöhnen von Bedeutung. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Ihr Stundenlohn beträgt 18 € und Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber eine 40-Stunden-Woche vereinbart. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind dies 8 Stunden pro Tag. Eine Arbeitsunfähigkeit tritt vom 15.03.23 bis 23.03.23 (9 Kalendertage / 7 Arbeitstage) ein.

Bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung werden nur die 7 Arbeitstage (!) berücksichtigt, für die Sie eine Arbeitsleistung erbracht hätten:

7 Arbeitstage x 8 Stunden x 18 € = 1008,00€

Tipp: Außer den Fahrten zur Arbeit können Berufstätige noch viele weitere Werbungskosten von der Steuer absetzen.