BAföG Rückzahlungsrechner

Mit unserem Rechner für die BAföG-Rückzahlung kannst Du schon jetzt ermitteln, was nach Abschluss Deines Studiums auf dich zukommt. Fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, die genau der Regelstudienzeit des belegten Studiengangs entspricht, sofern kein Antrag auf Verlängerung gestellt und angenommen wurde, ist die erste Rate der BAföG-Rückzahlung an das Bundesverwaltungsamt zu leisten. Etwa sechs Monate zuvor sollte bei Dir ein Bescheid eingehen, aus dem die Einzelheiten der Ratenzahlung hervorgehen.

Der Darlehensanteil der BAföG Rate entspricht dabei in der Regel genau der Hälfte des BAföG-Anspruchs. Insgesamt ist die Rückzahlungspflicht des Darlehens auf 10.000€ begrenzt, unabhängig davon wie viel BAföG im Förderungszeitraum bezogen wurde.

Gib bitte den Darlehnsanteil der monatlichen BAföG-Rate an und die Förderdauer oder die Gesamtsumme an.

€ / Mon.

Die Dauer der Ratenzahlung berechnet sich aus dem insgesamt zurückzuzahlenden Betrag, aufgeteilt auf mindestens 130€ pro Monat. Wer jedoch in der Lage ist die Rückzahlung auf einmal zu tilgen, erhält vom Bundesverwaltungsamt einen Rabatt, dessen Anteil (max. 50%) maßgeblich von der Höhe der gesamten Darlehensschuld bestimmt wird. Es ist zu beachten, dass dieser Rabatt dabei nicht auf die Obergrenze von 10.000€, sondern auf die tatsächliche Schuld gewährt wird.

Unter bestimmten Bedingungen ist aber auch eine Freistellung von der Rückzahlungspflicht möglich. Wessen Einkommen bei Beginn der Rückzahlungspflicht unter dem Freistellungsbetrag von 1.145€ liegt, der kann einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser Freistellungsbetrag erhöht sich mit einem erwerbslosen Ehegatten um 570€ und für jedes im Haushalt lebende Kind um 520€. Ebenfalls können behinderungsbedingte Aufwendungen und, falls man alleinstehend ist, Kosten zur Betreuung für jedes eigene oder adoptierte Kind unter 14 Jahren mit einer Pauschale von 150€ auf den Freistellungsbetrag addiert werden.