BAföG Rechner

BAföG ist die Abkürzung für das Berufsausbildungsförderungsgesetz, das regelt ob und in welcher Höhe einem Auszubildenden eine finanzielle Förderung zusteht. Aber wie hoch ist mein BAföG-Anspruch? Lohnt es sich überhaupt BAföG zu beantragen? Unser BAföG-Rechner schafft Durchblick im Dschungel der Bürokratie und erledigt alle notwendigen Berechnungen in nur einem Schritt.

Art der Ausbildung / des Studiums

Deine Lebenssituation

Jahre

Deine Vermögenssituation

Art des gewünschten BAföG

* Einkommenssteuer einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

BAföG Anspruch ermitteln

Grundvoraussetzung für eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist die Aufnahme eines Hochschulstudiums oder einer weiterführenden Berufsausbildung. Daneben kommt eine Förderung aber unter bestimmten Bedingungen auch für Schüler ab der Klasse 10 in Frage. Da es eine Vielzahl von Sonderregelungen in Bezug auf die Kalkulation des BAföG-Satzes gibt, kann unser Rechner nicht alle Eventualitäten berücksichtigen. Die errechneten Beträge sind daher als Richtwert anzusehen, an denen man sich eine ungefähre Vorstellung über den zu erwartenden Anspruch machen kann. Für eine individuelle Beratung steht Dir das Studentenwerk des angestrebten Studienorts oder Dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung zur Verfügung.

Um Deinen BAföG-Anspruch zu beziffern, ermittelt unser Rechner zunächst Deinen persönlichen Bedarf anhand der angegebenen Daten. Dieser sogenannte Bedarfssatz berechnet sich nach der Art der Ausbildungsstätte, Deinem Familienstand, der Anzahl Deiner Kinder und aus der Tatsache, ob Du im Haushalt Deiner Eltern oder alleine wohnst.

Da Dir gegenüber eine vorrangige Unterhaltspflicht seitens Deiner Eltern oder auch Deines Lebenspartners besteht, kann Dir die Leistung des BAföG nur gewährt werden, wenn deren bzw. Dein Einkommen nicht zur Deckung des zuvor berechneten Bedarfs ausreicht. Hier kommen allerdings bestimmte Freibeiträge zum Tragen, sodass Geringverdiener bis zu einem gewissen monatlichen Verdienst nicht zur Zahlung verpflichtet werden können. Dieser Freibeitrag bestimmt sich nach dem Familienstand und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder des Unterhaltspflichtigen.

Dein eigenes Einkommen hingegen wird erst ab einem monatlichen Verdienst von über 520€ zur Berechnung des Anspruchs berücksichtigt. Die Ausübung eines entsprechenden Studentenjobs ist für Dich bis zu dieser Grenze also vollkommen unproblematisch und ohne Folgen. Dein gespartes Vermögen muss jedoch bis zu dem festgesetzten Freibetrag von 15.000€ (bei über 30-Jährigen: 45.000€) für Deine Ausbildung innerhalb des Bewilligungszeitraums aufgebraucht werden und kann sich somit erheblich auf Deinen BAföG-Anspruch auswirken. Dieser Freibetrag erhöht sich für einen eingetragenen Lebenspartner um 1.605€ und jedes eigene Kind um 2.300€. Für jedes weitere Kind kommen monatlich 736€ dazu. Es ist aber Vorsicht geboten, denn nicht nur Dein aktueller Kontostand, sondern auch Immobilien, Aktien oder der Wert Deines Autos fließen als Vermögenswert mit in die Rechnung ein. Das Vermögen Deiner Eltern und Deines Lebenspartners wirkt sich jedoch nicht auf Deinen Förderungsanspruch aus.

Der Förderungsbetrag, der Dir letztendlich zusteht, ergibt sich aus dem für Dich ermittelten Bedarfssatz, abzüglich des anzurechnenden Einkommens, welches Du selber, Dein Ehegatte/Lebenspartner oder Deine Eltern zu Deinem Unterhalt beisteuern können. Welches Amt für Deinen BAföG-Antrag zuständig ist, kannst Du dem Link unter dem Ergebnis Deiner BAföG-Berechnung entnehmen.