Elterngeld

Sie erwarten Nachwuchs? Hier erfahren Sie, wie es in der nächsten Zeit finanziell aussieht. Wir errechnen aus Ihrem aktuellen Brutto das maßgebliche Netto für die Berechnung des voraussichtlichen Elterngeldes.

Informationen zum Freibetrag

Bis zum 30. November eines jeden Jahres können sich Arbeitnehmer per Antrag beim zuständigen Finanzamt einen Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr eintragen lassen. So zahlen Sie weniger Lohnsteuer und erhöhen ihr Monatsnetto. Ein Antrag beim Finanzamt lohnt sich, wenn beispielsweise die selbst bezahlten Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten zusammen voraussichtlich mehr als 1000,- Euro im laufenden Jahr betragen werden.

So gehen Sie vor: Tragen Sie ihre Ausgaben in das Formular Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ein. Den Antrag schicken Sie dann an Ihr Finanzamt. Wurde dieser genehmigt, wird der Freibetrag auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen. Diesen Freibetrag tragen Sie anschließend in das Feld "Jährl. Steuerfreibetrag" bei nettolohn.de ein, um zu erfahren wie viel Sie bei der nächsten Gehaltsabrechnung mehr netto ausgezahlt bekommen.

Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei Wikipedia finden oder in unserem Lexikon

Informationen zur Steuerklassen

Die Art der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer ist dabei im wesentliche bestimmt durch die Steuerklassen,
die für jeden Arbeitnehmer in der Lohnsteuerkarte festgelegt werden.

Hierbei gibt es 6 Klassen für die im Groben folgende Festlegungen gelten:

Steuerklasse I: Ledige oder Allein-Lebende ohne Kinder
Steuerklasse II: Ledige oder Allein-Lebende mit Kindern
Steuerklasse III: Verheirateter Alleinverdiener
Steuerklasse IV: Verheirateter Doppelverdiener
Steuerklasse V: Verheirateter mit Nebenverdienst
Steuerklasse VI: Nebenverdienst eines bereits anderweitig angestellten Arbeitnehmers.

Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei Wikipedia finden oder in unserem Lexikon

Das Elterngeld ist eine Zahlung für Eltern, die aufgrund der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind bzw. ihre Erwerbstätigkeit für die Kinderbetreuung unterbrechen. Das Elterngeld soll Eltern bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage unterstützen. Es wird über den Zeitraum des Mutterschutzes hinaus gezahlt, maximal für insgesamt 14 Monate. In Deutschland gilt dies für ab dem 01. Januar 2007 geborene Kinder. Für zwischen Anfang 1986 und Ende 2006 geborene Kinder wurde Erziehungsgeld gezahlt.

Wie wird die Höhe des Elterngeldes bestimmt?

Das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes ist in der Regel maßgebend für die Höhe des Elterngeldes. Hier gibt es folgende Staffelung: Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro zu 66 Prozent und bei Voreinkommen von mindestens 1.240 Euro zu 65 Prozent.

Für Geringverdiener mit einem Gehalt unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent. Es gilt folglich: Je geringer das Einkommen der Eltern, desto höher ist die Ersatzrate. Die allgemeinen Beschränkungen für das Elterngeld sind absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und eine Arbeitszeit von höchstens 30 Stunden in der Woche vorweisen können. Hierzu zählen auch Hausfrauen und Hausmänner, Studierende und Eltern, die aufgrund der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.