Gehaltsrechner für Arbeitgeber
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen der Lohnabrechnung diverse Beiträge für seine Mitarbeiter abzuführen. Wissen Sie, welche Mitarbeiterkosten zusätzlich zum Bruttolohn vom Arbeitgeber zu entrichten sind?
Der Gehaltsrechner für Arbeitgeber berechnet die Lohn- und Lohnnebenkosten, die Arbeitgebern für einen Beschäftigten - monatlich oder jährlich - entstehen. Neben der Arbeitgeberbelastung wird auch der Arbeitnehmeranteil ermittelt: u.a. für die Rentenversicherung (RV), Krankenversicherung (KV), Arbeitslosenversicherung (AV) sowie die Pflegeversicherung (PV).
Lohnnebenkosten für einen Beschäftigten
Arbeitnehmer denken meist in Netto, während für Arbeitgeber auch das Bruttogehalt interessant ist. Und das hat seinen guten Grund. Seitens der Arbeitgeber entstehen nämlich Kosten, die sie über die Zahlung des Nettogehalts hinaus tragen müssen. Die Rede ist von den Lohnnebenkosten.
Tipp: Berechnen Sie Ihr Bruttogehalt mit unserem kostenlosen Gehaltsrechner!
Die Lohnnebenkosten aus Sicht des Arbeitgebers umfassen:
- Sozialbeiträge der Arbeitgeber
- Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung
- Sonstige Aufwendungen
- Lohnsteuer
Wieviel Sozialabgaben zahlt der Arbeitgeber?
Der gesetzlichen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird monatlich vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgeführt, da die Höhe des Nettogehalts von personenbezogenen Faktoren bestimmt wird.
Die Berechnung der Arbeitgeberanteile ergibt (2025):
Sozialabgaben | Arbeitgeberanteile in Prozent |
---|---|
Krankenversicherung | 7,30 % + halben Zusatzbeitrag (AN Abhängig) (7,00% ermäßigt) |
Pflegeversicherung | 1,800 % ggf. Kinderlosenzuschlag von 0,35% trägt der AN ab 23 Jahren |
Rentenversicherung | 9,30 % |
Arbeitslosenversicherung | 1,30 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,06 % |
gesetzliche Unfallversicherung | 1,60 % |
Gesamt: | 21,36 % |
Informationen zur Betrieblichen Altersvorsorge
Die Form der betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitgeber unter den externen Finanzierungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung frei wählen.
Bei der Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung können 8% der RV-BBG/West ( Stand 2025: 8050 € ) steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttolohn in eine betriebliche Altersvorsorge abgeführt werden.
Im Jahr 2025 sind es 644,00 € ( 8% BBG ).
Unser Rechner begrenzt den Wert automatisch auf dieses Maximum.
Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei
Wikipedia finden oder in unserem Lexikon
Informationen zum Geldwerten Vorteil
Für die genaue Berechnung geben Sie bitte den monatlichen Betrag in Euro an, auch wenn die Berechnung für das ganze Jahr erfolgen soll.
Steuerlich betrachtet wird der Geldwerte Vorteil dem Bruttogehalt hinzugerechnet. Man zahlt für ihn also "ganz normal Steuern". Dabei ist zu beachten, dass es für viele Sachleistungen Freigrenzen gibt.
Die Versteuerung einer Gehaltserhöhung in Form einer Sachleistung, ist für den Arbeitnehmer aufgrund dieser Freigrenzen daher zumeist vorteilhafter als eine Erhöhung des Bruttolohns.
Benutzen Sie dazu unseren "Nettolohnoptimierer", den Sie auf der Ergebnissseite der Berechnung finden, und der genau diese Grenzen nutzt, um “mehr Netto” bei Ihrer nächsten Gehaltserhöhung herauszuholen.
Nähere Informationen können Sie auch bei Wikipedia finden oder in unserem Lexikon
Informationen zur Anzahl Gehälter
Da die Sozialabgaben immer in dem Monat gezahlt werden müssen, in dem die Einmalzahlung getätigt wurde, würde die Berücksichtigung dieser Zahlung in dem Gehaltsrechner zu falschen Ergebnissen der durchschnittlichen monatlichen Sozialabgaben führen.
Im Ergebnis des Gehaltsrechners werden daher immer die Beträge für 12 Monatsgehälter angezeigt,
egal, ob in der Maske 12, 13 oder 14 Monatsgehälter ausgewählt wurden.
Informationen zur Privaten Krankenversicherung
Informationen zur Krankenversicherung
der Vorsorge von Krankheiten und von Schwangerschaft so wenig gravierend wie möglich ausfallen und
nicht zu einem Risiko werden. Dazu gibt es die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen.
Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit der Versicherungspflicht
sowie die Freiwillige Mitgliedschaft und das Wahlrecht.
Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei Wikipedia finden oder in unserem Lexikon
Informationen zum neuen Krankenversicherungssatz
Der bisherige zusätzliche Eigenanteil des Arbeitnehmers wird seitdem von den einzelnen Krankenkassen selbst festgelegt.
Als einen weiteren Service von uns, haben wir die 20 mitgliederstärksten Krankenkassen mit Ihren Zusatzbeiträgen zur Auswahl gestellt. Sollten Sie die Höhe Ihres zukünftigen Zusatzbeitrages nicht im Kopf haben, wählen Sie (falls vorhanden) die Krankenkasse aus, bei der Sie versichert sind.
Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei Wikipedia finden oder beim Bundesministerium für Gesundheit
Beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an den Beiträgen zu Ihrer Privaten Krankenversicherung?
Steuervorteil nur für befristeten Zeitraum
Nachteilsausgleich für Bestandsfahrzeuge
Informationen zum Kinderfreibetrag
Ähnlich wie bei den Erwachsenen, die Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum haben, wird auch das Einkommen der Eltern
in Höhe des Mindestbedarfs, den ein Kind hat, steuerlich freigestellt. Für jedes Kind beträgt dieser
Kinderfreibetrag derzeit 9600 Euro. (Stand 2025)
Das ist der Mindestbedarf eines Kindes für Unterhalt, die Erziehung und Ausbildung.
Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei Wikipedia finden oder in unserem Lexikon
Informationen zum Freibetrag
So gehen Sie vor: Tragen Sie ihre Ausgaben in das Formular Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ein. Den Antrag schicken Sie dann an Ihr Finanzamt. Wurde dieser genehmigt, wird der Freibetrag auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen. Diesen Freibetrag tragen Sie anschließend in das Feld "Jährl. Steuerfreibetrag" bei nettolohn.de ein, um zu erfahren wie viel Sie bei der nächsten Gehaltsabrechnung mehr netto ausgezahlt bekommen.
Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei Wikipedia finden oder in unserem Lexikon
Informationen zur Pflegeversicherung
Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer - mit Ausnahme der Beschäftigten in Sachsen - bisher je zur Hälfte (jeweils 1,800 %).
Am Zuschlag von 0,60 Prozentpunkten für Kinderlose werden die Arbeitgeber nicht beteiligt.
Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei Wikipedia finden oder in unserem Lexikon
Bei diesen Arbeitnehmern greift ein erhöhter Leistungssatz bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes von 67%. Für alle übrigen Arbeitnehmer ist ein Leistungssatz von 60% maßgebend.
Informationen zur Rentenversicherung
der Alterssicherung von Arbeitnehmern dient.
In Deutschland gilt dabei die Versicherungspflicht, von der lediglich Selbstständige und Personen, die unter
den § 6 SGB V fallen, ausgenommen werden können. Versicherungsfrei sind demnach u.a. Beschäftigte,
deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800,00 € (Stand: 2025) regelmäßig überschreitet.
Ebenfalls sind Beamte, Richter, Soldaten, und weitere Beschäftigte von öffentlichen Institutionen von der
Versicherungspflicht ausgenommen. Für diese Personengruppen besteht jedoch die Möglichkeit einer
gesetzlichen Krankenversicherung auf freiwilliger Basis.
Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei Wikipedia finden oder in unserem Lexikon
Informationen zur Arbeitslosenversicherung
eines Einkommens.
In der Arbeitslosenversicherung gilt eine Versicherungspflicht für alle Beschäftigten, von der lediglich Selbstständige und außerhalb der EU beschäftigte Arbeitnehmer ausgenommen werden können.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, deren Höhe 2,60 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts des
Beschäftigten beträgt, werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen (jeweils 1,30 % getragen.
Falls ein Versicherungsfall bzw. Arbeitslosigkeit eintritt, erbringt die Bundesagentur für Arbeit
Entgeltersatzleistungen und fördert die arbeitslose Personen durch Beratung und Vermittlung.
Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei Wikipedia finden oder in unserem Lexikon
Informationen zur Steuerklassen
die für jeden Arbeitnehmer in der Lohnsteuerkarte festgelegt werden.
Hierbei gibt es 6 Klassen für die im Groben folgende Festlegungen gelten:
Steuerklasse I: Ledige oder Allein-Lebende ohne Kinder
Steuerklasse II: Ledige oder Allein-Lebende mit Kindern
Steuerklasse III: Verheirateter Alleinverdiener
Steuerklasse IV: Verheirateter Doppelverdiener
Steuerklasse V: Verheirateter mit Nebenverdienst
Steuerklasse VI: Nebenverdienst eines bereits anderweitig angestellten Arbeitnehmers.
Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei Wikipedia finden oder in unserem Lexikon