Grundsicherung

Als Grundsicherung wird eine Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes bezeichnet, die aus Steuermitteln finanziert wird und im SGB XII verankert ist. Fällt das Einkommen im Alter oder bei Erwerbsminderung so klein aus, dass es für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreicht, können Betroffene Grundsicherung beantragen. Ein Antrag ist bei dem zuständigen Sozialamt zu stellen.

Hinweis: Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird bei der Grundsicherung nicht auf das Einkommen der Kinder zurückgegriffen, sofern diese nicht mehr als 100 000 Euro (brutto) im Jahr verdienen.

Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch die Grundsicherung ausfällt, da der Regelsatz von verschiedenen persönlichen Faktoren abhängig ist. Dazu zählen z.B. die Höhe der Miete, die Höhe der Rente sowie sonstiges Einkommen. Geben Sie einfach die notwendigen Zahlen in unseren Grundsicherungsrechner ein, um den Anspruch und die Höhe der Grundsicherung individuell zu ermitteln.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Mit der Grundsicherheit in Deutschland soll der Bedarf für den Lebensunterhalt von Personen sichergestellt werden, die aufgrund ihres Alters oder einer Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage sind, aus eigenen Kräften oder mit eigenen Mitteln ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

  • Grundsicherung im Alter: erhalten Hilfebedürftige, die die Altersgrenze nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz erreicht haben.

Wer bis zum 31.12.1946 geboren ist, erreicht die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Wer ab dem 1.1.1947 geboren ist, erreicht die Altersgrenze schrittweise, je nach seinem Geburtsjahr.

  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung: erhalten Hilfebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Die Grundsicherung ist einkommens- und vermögensabhängig, deshalb steht sie nur zu, sofern eine finanzielle Bedürftigkeit vorliegt. Die Höhe der monatlich auszuzahlenden Leistung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf des Hilfebedürftigen.

Umfang der Leistungen

Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Regelbedarfsstufen zur Grundsicherung:

Alleinstehend / Alleinerziehend 502 Euro Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 451 Euro Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) 360 Euro Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 360 Euro Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420 Euro Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 Euro Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 318 Euro Regelbedarfsstufe 6
Quelle: bundesregierung.de

Von der GEZ-Gebühr befreit? Wer Grundsicherung bezieht, kann bei Vorlage eines aktuellen Bewilligungsbescheids eine Rundfunkbeitragsbefreiung beantragen.