Pendlerpauschale

Berufspendler haben es nicht leicht: täglich machen sie sich morgens auf ihren langen Arbeitsweg und abends wieder zurück. Egal ob die Arbeitsstrecke durch öffentliche Verkehrsmittel oder mit dem Auto bestritten wird, der weite Weg kostet nicht nur Zeit, sondern geht auch so richtig ins Geld. Auf nettolohn.de steht Ihnen ein Pendlerpauschale - Rechner zur Verfügung. Er dient zur Ermittlung der steuerlichen Entschädigung für die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte. Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, gehört zu den sogenannten Werbungskosten und kann in der Einkommensteuererklärung pauschal abgesetzt werden.

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Wer kann die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen?

Arbeitnehmer oder Selbständige, die nicht von Zuhause aus arbeiten und mindestens an einem Tag in der Wochen ihre Arbeitsstätte aufsuchen, können die Pendlerpauschale für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von der Steuer absetzen.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Die Höhe der Pendlerpauschale, die bei der Steuererklärung berücksichtigt wird, beträgt seit Jahren einheitlich 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer (Wohnung – Arbeitsstätte).
Im Rahmen des Klimapakets wurde jedoch für die Jahre 2021–2026 eine Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer beschlossen:
Vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 beträgt die Pendlerpauschale somit 35 Cent ab dem 21. Kilometer,
vom 01.01.2024 bis zum 31.12. 2026 sind es 38 Cent.
Ab dem 01.01.2027 sinkt die Pendlerpauschale wieder auf den einheitlichen Wert in Höhe von 30 Cent pro vollen Entfernungskilometer.

Höchstgrenze 4.500 € pro Kalenderjahr

Die Pendlerpauschale ist grundsätzlich auf 4.500 € pro Kalenderjahr begrenzt. Dieser Höchstbetrag gilt auch, wenn der Arbeitnehmer nur zeitweise beschäftigt ist oder wenn ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat.

Die kürzeste Fahrtstrecke

Für die Berechnung der Pendlerpauschale wird grundsätzlich die kürzeste Fahrtstrecke steuerlich zugrunde gelegt. Jedoch kann auch eine längere Straßenverbindung (ein Umweg) vom Fiskus anerkannt werden, wenn diese „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist, sodass der Pendler seine Arbeitsstätte in der Regel „schneller und pünktlicher“ erreicht (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.3.2007, 1 K 3285/06 E).

Die Arbeitstage

Neben der Kilometerzahl ist auch die Zahl der Arbeitstage (abzüglich Fehlzeiten bei Kinderbetreu­ung oder Krankheit) entscheidend für die Berechnung der Pendlerpauschale.

Die Pendlerpauschale lässt sich individuell errechnen indem: Arbeitstage pro Kalenderjahr x Kilometerzahl für eine einfache Fahrt vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte = Pendlerpauschale.

Mit unserem Arbeitstagerechner lassen sich die Arbeitstage im Kalenderjahr schnell ermitteln.

Welche Verkehrsmittel?

Um ihren täglichen Arbeitsweg zu bestreiten, nutzen Pendler in Deutschland in der Regel entweder die öffentlichen Verkehrsmittel oder sie fahren mit einem Auto. Egal wie - der Weg zur Arbeit muss bewältigt werden! Das sieht der Fiskus ähnlich. Die Pendlerpauschale kann geltend gemacht werden, ganz unabhängig davon, womit der Arbeitnehmer zu seinem Arbeitsplatz anreist (außer mit einem Flugzeug oder Taxi).

Die Pendlerpauschale gilt für folgende Verkehrsmittel:

  • Auto
  • Motorrad
  • Fahrrad
  • Eisenbahn
  • Straßenbahn
  • Omnibus
  • Boot
  • Fußgänger